Absetzung für Abnutzung (Abschreibung): Gebrauchte Anlagegüter

Für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (Anlagegüter) gelten die Vorschriften über die Abschreibung. Diese Wirtschaftsgüter müssen bestimmte Anforderungen erfüllen:

Arbeitsmittel

Anlagegüter sind solche Gegenstände und Sachen, mit deren Hilfe dieUnternehmung ihre Leistungen erstellt, wie z.B. Grundstücke und Gebäude,Produktionsanlagen, Maschinen, Werkzeuge, Fahrzeuge, Transportmittel, Computer,Software, Büromöbel, Ladeneinrichtungen, Kommunikations- und Präsentationstechnik. Dazu gehören aber auch Rechte (immaterielle Güter wie Patente, Konzessionen, Lizenzen), die möglicherweise notwendig sind, um dieGeschäftsidee umsetzen zu können. Dazu gehört auch ein Firmenwert. Er entsteht,wenn ein Unternehmen übernommen wird (Kaufpreis = Firmenwert).

Gebrauchte Anlagegüter

Die Nutzungsdauer nach AfA-Tabelle als Abschreibungszeitraum und die (Netto-)Anschaffungskosten als Abschreibungswert gelten zusammen grundsätzlich nur für neu gekaufte Anlagegüter.

Was gilt für den Kauf gebrauchter Anlagegüter?

Hinsichtlich der Anschaffungskosten gibt es keinen Unterschied zu neuen Gütern. Die (Netto-) Anschaffungskosten sind auch bei gebraucht gekauften Anlagegütern der Ausgangswert für die Abschreibungen. Unterschiede gibt es jedoch in Bezug auf den Abschreibungszeitraum. Grundsätzlich gilt, dass die Nutzungsdauern der AfA-Tabellen für neue Anlagegüter gültig sind; es gibt keine amtlichen AfA-Tabellen für gebrauchte Anlagengüter. Gewöhnlicherweise wird die Abschreibungsdauer nach der Restnutzungsdauer lt. AfA-Tabelle bestimmt. In dem geringeren Preis, der für ein gebrauchtes Gut im Vergleich zu einem entsprechenden neuen Gut gezahlt werden muss, ist der Wertverlust des ersteren, seine „Substanzverringerung“ – wie das Einkommensteuergesetz es ausdrückt –, schon berücksichtigt. Es muss keine „verbrauchte Abschreibung“ mehr abgezogen werden, sie ist im Preis schon enthalten. Der verminderte Wert wird in den nach den AfA-Tabellen verbleibenden, restlichen Nutzungsjahren abgeschrieben.

Das Alter eines Wirtschaftsgutes ist generell sein Lebensalter insgesamt, nicht nur die Zeit, in der es im Besitz eines Unternehmens war/ist.

Beispiel:

Kauf gebrauchter Büromöbel Nutzungsdauer lt. AfA-Tabelle:  13 Jahre
Abschreibungsdauer bei Kauf 5 Jahre alter Büromöbel: 8 Jahre (13 - 5)
Abschreibungsrate:  Anschaffungskosten : 8 (Jahre)

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